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CDU, CSU und SPD verlängern Stopp von Familiennachzug


Entscheidung über Flüchtlinge
Union und SPD verlängern Stopp des Familiennachzugs

Von dpa, rtr, jasch

Aktualisiert am 01.02.2018Lesedauer: 3 Min.
Mit den Stimmen von Union und SPD wird die Aussetzung des Familiennachzugs für eingeschränkt Schutzberechtigte verlängert. Das Foto zeigt syrische Flüchtlinge im Lager Friedland in Niedersachsen.Vergrößern des BildesMit den Stimmen von Union und SPD wird die Aussetzung des Familiennachzugs für eingeschränkt Schutzberechtigte verlängert. Das Foto zeigt syrische Flüchtlinge im Lager Friedland in Niedersachsen. (Quelle: Swen Pförtner/dpa-bilder)
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Union und SPD verlängern die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. Eine Härtefallregelung gibt es zwar, doch 2017 qualifizierten sich weniger als 100 Menschen dafür. Die wichtigsten Hintergründe zu dem umstrittenen Thema.

Bestimmte Flüchtlingsgruppen sollen vorerst weiterhin keine Familienangehörigen nach Deutschland nachholen dürfen. Das beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD am Donnerstag nach hitziger Debatte. In den derzeit laufenden schwarz-roten Koalitionsgesprächen hatten sich die Parteien darauf verständigt. Die entsprechende Regelung zur Aussetzung des Familiennachzugs, die im März auslaufen würde, wird mit der Entscheidung noch einmal bis zum Sommer verlängert.

Union und SPD wollen demnach den Familiennachzug für Flüchtlinge mit dem eingeschränkten subsidiären Schutz bis Ende Juli ausgesetzt lassen und ihn danach in begrenztem Umfang wieder ermöglichen. Monatlich sollen dann 1.000 Familienangehörige nach Deutschland kommen können, zuzüglich von Härtefällen. Anträge von Linken und Grünen hatten eine generelle Wiedereinführung des Familiennachzugs vorgesehen, ein AfD-Entwurf einen generellen Verzicht. Die FDP schlug in ihrem Entwurf eine Härtefallregelung vor.

Worum geht es beim Familiennachzug genau?

In Deutschland leben rund eine Viertelmillion Menschen mit subsidiärem Schutz. Die meisten dieser Menschen sind derzeit Syrer. Aktuell ist die Möglichkeit dieser Menschen, ihre Angehörigen nach Deutschland nachzuholen, ausgesetzt. Diese Regelung läuft im März aus. Die nun gefundene Übergangslösung verlängert die Aussetzung des Familiennachzugs bis Juli. Im Anschluss sollen pro Monat 1.000 Menschen nach Deutschland nachgeholt werden, zudem soll es eine bereits bestehende Härtefallregelung weiter geben.

Wie sieht die Härtefallregelung aus?

Eine solche allgemein formulierte Klausel für Härtefälle gibt es bisher zwar schon; im Sondierungspapier hatten beide Seiten aber offen gelassen, ob sie weiterhin für den Familiennachzug bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus gelten soll. Die genauen Details für diese dauerhafte Neuregelung sollen in den kommenden Monaten erarbeitet werden.

Bislang spielt diese Regelung aber offensichtlich keine große Rolle: Im Jahr 2017 kamen Angaben aus dem Auswärtigen Amt zufolge nur 96 Menschen als Härtefall nach Paragraf 22 des Aufenthaltgesetzes nach Deutschland. In 42 dieser Fälle holte ein minderjähriger Flüchtling einen Angehörigen nach Deutschland. In 30 dieser Fälle wurde ein Minderjähriger nach Deutschland nachgeholt, so das Auswärtige Amt gegenüber t-online.de.

Was bedeutet subsidiärer Schutz?

Das Wort subsidiär stammt ursprünglich aus dem Lateinischen und bedeutet in der Debatte um Flüchtlingspolitik so viel wie behelfsmäßig oder vorübergehend. Subsidiäre Schutzberechtigte dürfen zumindest vorübergehend in Deutschland bleiben, weil ihnen in ihrer Heimat Gefahr droht – durch Krieg, die Todesstrafe oder Folter. Im Gegensatz zu Asylberechtigten werden sie aber in ihrer Heimat nicht individuell politisch verfolgt.

Um wie viele Menschen geht es?

Rund 250.000 Menschen haben dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zufolge derzeit einen eingeschränkten Schutzstatus. Die meisten dieser Menschen sind vor dem Bürgerkrieg aus Syrien und dem Irak nach Deutschland geflohen.

Wie viele Menschen könnten über den Familiennachzug nach Deutschland kommen?

Das weiß niemand mit Sicherheit. Für Warnungen, dass Millionen weitere Menschen per Familiennachzug nach Deutschland kommen könnten, gibt es keine belastbare Grundlage. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte im Wahlkampf, er rechne pro Flüchtling mit einer weiteren Person, die nach Deutschland kommt. Das entspräche rund 600.000 Nachzüglern. Das von der SPD geführte Auswärtige Amt nannte zuletzt deutlich niedrigere Zahlen und sprach von 100.000 bis 200.000 berechtigten Nachzüglern. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) rechnet in einer Untersuchung von Oktober 2017 damit, dass nach der aktuellen Rechtslage bis zu 120.000 Menschen Anspruch darauf haben, nach Deutschland nachgeholt zu werden. Sollten auch subsidiär Schutzberechtigte wieder Angehörige nachholen dürfen, stiege diese Zahl um weitere 60.000 Menschen, so die Forscher.

Flüchtling, Asylberechtigte, subsidiär Schutzbedürftige – wo liegt eigentlich der Unterschied?

Grundsätzlich gibt es drei Schutzformen: Flüchtlingsschutz, Asylberechtigung und subsidiärer Schutz. Der Flüchtlingsschutz greift bei individueller Verfolgung durch staatliche und nicht staatliche Akteure. Asylberechtigte werden in ihrer Heimat individuell von staatlichen Stellen verfolgt. Der subsidiäre Schutz kann gewährt werden, wenn im Heimatland zwar keine Verfolgung, aber ernsthafter Schaden droht.

Welche Rechte haben subsidiär Schutzberechtigte in Deutschland?

Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus dürfen zunächst ein Jahr in Deutschland bleiben. Diese Zeit kann danach um weitere zwei Jahre verlängert werden. Nach sieben Jahren im Land können die Menschen eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Um arbeiten zu dürfen, brauchen subsidiär Schutzberechtigte eine Erlaubnis der Arbeitsagentur. Die Menschen dürfen außerdem nicht abgeschoben werden, wenn ihnen am Zielort Gefahr droht.

Verwendete Quellen
  • dpa
  • Angaben des Auswärtigen Amtes
  • Zahlen des BAMF zu subsidiär Schutzberechtigten (PDF)
  • IAB-Untersuchung zur Zahl möglicher Nachzügler (PDF)
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